Keine Werbung mehr nur mit günstigstem Zinsatz für Banken

Banken locken Kunden gerne mit dem günstigsten Zinssatz für Kredite. Doch diese gängige Praxis ist in naher Zukunft nicht mehr möglich. Auf vielen Webseiten wird für Sofortkredite mit Slogans wie “Günstiger Kredit ab x.xx Prozent” geworben. Diese Vorgehensweise der Banken ist jedoch nicht mehr zulässig, so hat das Landgericht Stuttgart entschieden, nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen derartige Werbung geklagt hatte. Zusätzlich wurde noch einmal hervorgehoben, dass das vom Gesetz geforderte repräsentative Beispiel für einen derartigen Kredit nicht erst durch einen weiteren Klick erkennbar sein darf.

Bereits jetzt ist vorgeschrieben, dass Werbung ein repräsentatives Beispiel enthalten muss, aus dem klar erkennbar ist, welche Zinsssätze für die meisten Kunden gelten. Grund für den Rechtsstreit ist die Änderung der Preisangabenverordnung von 2010. Laut einem Urteil der Richter aus Stuttgart muss in Werbung für Kredite auch der effektive Jahreszins klar und verständlich, sowie auffällig bzw. leicht erkennbar genannt werden (Az.: 17 O 165/11). Die Werbung für Sofortkredite oder andere Kreditangebote muss ein repäsentatives Beispiel beinhalten in dem die Konditionen angegeben sind, die von zwei Dritteln der Kunden bei einer Kreditgewährung tatsächlich verlangt werden.

Die beklagte Bank hatte jedoch im Internet für einen “Sofortkredit ab x.xx Prozent effektivem Jahreszins” geworben. Im repräsentativen Beispiel war der Zinssatz jedoch mehr als doppelt so hoch angesetzt. Diese Information konnten die Nutzer erst durch einen Klick auf ein in der Werbung platziertes Symbol einsehen. Durch diese Vorgehensweise war den interessierten Kunden die wesentliche Information nicht sofort ersichtlich, wie hoch der effektive Zins in Wirklichkeit ausfallen würde, insbesondere das dieser wesentlich von dem beworbenen Zinssatz abweicht.

Ein Kreditinteressent muss die zu erwartenden Zinssätze überblicken können. Deshalb sahen die Richter in dieser Werbung einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Eine ordentliche Information der Verbraucher ist nur dann sichergestellt, wenn neben dem günstigsten auch der höchste effektive Zinssatz für ein Kreditangebot klar erkennbar ist. Es muss den Kreditkunden sofort klar sein, welcher Zinssatz hier gelten kann. Aus diesem Grund müssen Banken die Spanne möglicher Zinssätze angeben und sofort eindeutig erkennbar darstellen.

Deshalb finden Sie credit-blog.de entweder gar keine Angaben zu Zinssätzen oder wie beim Kreditangebot auf dieser Seite, solche die zwar auf den ersten Blick nicht sehr günstig wirken, dafür sind diese Zinsbeispiele ehrlich und Sie wissen mit was Sie rechnen müssen.

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