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Wie Sie gegen falsche Schufa-Einträge vorgehen können

Mittwoch, 07. September 2011

Fehlerhafte Einträge bei der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) können schwerwiegende Folgen für Sie haben. Abhängig von der Eintragung kann das bei Privatpersonen dazu führen, dass sie keinen Kredit mehr bekommen, Probleme bei der Wohnungssuche haben oder  Mobilfunkverträge sowie Teilzahlungen für Einkäufe nicht gewährt werden.

Betroffene

In Deutschland sind mehr als 75% der Einwohner bei der Schufa erfasst. Die Schufa ist eine reine Datensammelstelle mit Sitz in Wiesbaden und gibt Auskünfte zur Bonität von Einzelpersonen. Die gespeicherten Daten werden von Vertragspartnern geliefert, dazu gehören Banken, Bausparkassen, Telekommunikationsunternehmen, Versicherungen sowie Verkaufs- und  Versandhäuser.

Der Score

Ein Computerprogramm der Schufa berechnet aus den vorliegenden Daten die Bonität, dargestellt durch den Schufa-Score, damit wird die Kreditwürdigkeit eines Kunden fetsgelegt. Der maximale Score beträgt 1000 und ist von vielfältigen Faktoren abhängig. Dazu zählen etwa die Einhaltung von Ratenzahlungen und aktuelle Kreditbelastungen, aber auch bereits stattgefundene Kreditausfälle. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, das keine Daten zum Berufsstand oder zur Höhe des persönlichen Einkommens gespeichert werden.

Kredite und Konditionen

Oft kommt es jedoch vor, dass ein Kunde gar nichts dafür kann, negativ bewertet zu sein. Wer als Bankkunde z.B. bei mehreren Instituten nach einem Kredit fragt um sich zu informieren, werden falsche Schufa-Anfragen von den Banken übermittelt und somit die Kreditwürdigkeit herabgestuft. Diese falschen Übermittlungen können zu schlechten Konditionen oder sogar zur Verweigerung eines Kredits führen. Sie als Kunde erfahren oft nicht einmal weshalb der Kredit abgelehnt wird.

Die Ursache für die fehlerhaften Übertragungen der Daten liegt darin, das Bankberater bei einer Kreditanfrage, direkt eine Anfrage zur Bewilligung eines Kredits an die Schufa stellen. Die Schufa bewertet eine derartige Anfrage negativ, obwohl Sie eigetlich nur wissen wollten wie die Konditionen für einen Kredit wären. Sollten Sie das Angebot der Bank ausschlagen, geht die Schufa davon aus, dass Sie von der Bank abgelehnt wurden und schon haben Sie eine negative Bewertung, die zu einer Herabstufung Ihres Score führt.

Schufa-Einträge korrigieren oder löschen

Einmal im Jahr können Sie von der Schufa eine kostenlose Eigenauskunft bei der Schufa anfordern. Nutzen Sie diese Möglichkeit bevor eine Bank einen Kredit verweigert oder sehr schlechte Zinskonditionen anbietet. In schwierigen Fällen kann es sich sogar lohnen einen Rechtsanwalt zu beauftragen um die fehlerhaften Einträge löschen zu lassen.

Nach einem Urteil des Landgerichts in Bonn ist ein unberechtigter Eintrag bei der Schufa eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Sie haben einen Anspruch auf Unterlassung und in schweren Fällen sogar auf Schadenersatz. Laut einer stichprobenartigen Überprüfung der Stiftung Warentest sind jedoch nur etwa ein Prozent der Einträge tatsächlich völlig falsch und in etwa acht Prozent veraltet bzw. nicht mehr relevant.

Sie sollten Ihre Beschwerde bei der Schufa unbedingt schriftlich durchführen, falls Sie fehlerhafte Schufa-Einträge feststellen. Es genügt ein einfacher Brief an die Schufa. Die Auskunftei wird eine Überprüfung des bemängelten Eintrags durchführen und je nach Ihrem Wunsch entweder korrigieren oder löschen.

Adresse und Musteranschreiben

Für Ihr Anschreiben können Sie folgende Adresse verwenden:

Schufa Holding AG
Verbraucherservicezentrum Hannover
Postfach 56 40

30056 Hannover

 

Hier können Sie einen Musterbrief für die Schufa herunterladen:

Musterbrief Auskunftei

Neue Regelung zum Bonitäts-Scoring ab 01.04.2010

Mittwoch, 31. März 2010

Auf eine neue Regelung weist der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hin. Ab dem 01.04.2010 gilt das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen. Diese Regelung betrifft Unternehmen, die Informationen über die potenzielle oder tatsächliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln oder verkaufen, eines der bekanntesten davon, dürfte die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sein. Sie müssen in allgemein verständlicher Form und einzelfallbezogen über das Zustandekommen von Scoring-Werten informieren. Dadurch haben betroffene Personen zukünftig die Möglichkeit Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen.

Ab dem Stichtag müssen die Auskunfteien Anfragen zum Scorewert einmal im Jahr kostenlos beantworten. Der vzbv-Vorstand Gerd Billen erklärt dazu: “Verbraucher sollten von ihrem Recht regen Gebrauch machen”.

Bereits im Jahr 2008 hatten Verbraucherschützer in einer Studie beim Einsatz von Scoring-Verfahren Willkür festgestellt. Sie können beim Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Musterbrief (PDF-Datei) für Anfragen an Auskunfteien herunterladen um sich über Ihre aktuelle Bonitätseinstufung zu informieren.

Eine faire und individuelle Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit erhalten Sie in jedem Fall wenn Sie bei Bon-Kredit einen Kreditantrag stellen, es fallen auch keine Kosten an, falls Sie sich doch nicht für das Kreditangebot entscheiden möchten. Klicken Sie hier für einen kostenlosen Kreditantrag.