Mit ‘verbraucherschutz’ getaggte Artikel

Was die Schufa über Sie weiss

Donnerstag, 12. Mai 2011

Bei Verträgen mit finanziellem Hintergrund kommt man als Kunde nur selten an der Auskunftei Schufa vorbei. Die meisten Banken werden keinen Kredit genehmigen, wenn Sie keine Einwilligung zur Auskunft bei der Schufa unterschreiben. Es gibt hier nur wenige Vermittler, die in der Lage sind Kredite ohne Schufa zu vermitteln, oder bei ungünstigen Einträgen doch noch einen Vertrag zu Stande bringen. Die Einwilligung ermöglicht es der Bank Informationen bei der ”Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” über Ihre persönlichen Vermögensverhältnisse einzuholen. Im Allgemeinen sind das Informationen zu Ihrem Zahlungsverhalten, z.B. ob Rechnungen pünktlich bezahlt wurden, oder ob Sie weitere Kredite bei anderen Banken laufen haben.

Die Schufa ist aber keine öffentliche Institution, sondern eine private Organisation, die Finanzdaten über Bürger sammelt und diese Banken und Unternehmen zur Verfügung stellt.

Wie kommt die Schufa zu diesen Informationen? Wenn Sie mit einer Bank oder einem Unternehmen Geschäfte machen und die Rechnung oder Rate nicht bezahlen können, oder es schlicht vergessen, dann melden Ihre Geschäftspartner dies an die Schufa, dort wird die Meldung gespeichert. Wenn Sie jetzt mit einem anderen Unternehmen Geschäfte machen möchten, dann rufen diese Firmen die Information bei der Schufa ab und weiß, das etwas nicht wie vereinbart gelaufen ist.

Wie auch andere Informationsunternehmen, ist die Schufa nicht über alles informiert. Sollten Sie auf Ihren Konten sehr hohe Beträge liegen haben, oder Besitzer wertvoller Immobilien sein, dann weiß die Schufa nichts davon. Allgemeine Daten zu Einkünften, Ersparnissen oder Vermögenswerten stehen nicht zur Verfügung und dürfen von Banken auch nicht weitergegeben werden. Die Schufa weiß also nur, wie es um Ihre Zahlungsmoral in Verbindung mit bestimmten Unternehmen aussieht. Dieser Sachverhalt kann schnell dazu führen, das ein völlig falscher Eindruck entsteht und die Auskunft bei der Schufa zu Schwierigkeiten führt, weil Sie vielleicht berechtigt im Rahmen einer Auseinandersetzung die Zahlung ausgesetzt haben. Das Unternehmen wird ohne Angabe von Gründen die Nichtzahlung an die Schufa melden und Sie bekommen beim nächsten Vertrag möglicherweise Probleme.

Um solche Probleme zu vermeiden wurden von Datenschützern im Rahmen des Verbraucherschutz durchgesetzt, dass Sie als Bürger wenigstens einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft einholen können und danach die Korrektur der Daten durchführen lassen. Das können veraltete Einträge, oder fehlende Schlussmeldungen von erledigten Verträgen sein.

Damit Sie die Selbstauskunft erhalten, können Sie ein Musterschreiben oder ein Formular ausfüllen und eine Kopie des Personalausweises an die Schufa schicken. Sollten fehlerhafte oder veraltete Einträge vorhanden sein, haben Sie die Möglichkeit diese korrigieren zu lassen.

Eine Alternative ist der kostenpflichtige Zugang über die Webseite der Schufa, dort können Sie je nach abgeschlossenem Tarif, beliebig oft Ihre Daten einsehen oder prüfen bzw. korrigieren lassen.

Neue Regelung zum Bonitäts-Scoring ab 01.04.2010

Mittwoch, 31. März 2010

Auf eine neue Regelung weist der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hin. Ab dem 01.04.2010 gilt das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen. Diese Regelung betrifft Unternehmen, die Informationen über die potenzielle oder tatsächliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln oder verkaufen, eines der bekanntesten davon, dürfte die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sein. Sie müssen in allgemein verständlicher Form und einzelfallbezogen über das Zustandekommen von Scoring-Werten informieren. Dadurch haben betroffene Personen zukünftig die Möglichkeit Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen.

Ab dem Stichtag müssen die Auskunfteien Anfragen zum Scorewert einmal im Jahr kostenlos beantworten. Der vzbv-Vorstand Gerd Billen erklärt dazu: “Verbraucher sollten von ihrem Recht regen Gebrauch machen”.

Bereits im Jahr 2008 hatten Verbraucherschützer in einer Studie beim Einsatz von Scoring-Verfahren Willkür festgestellt. Sie können beim Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Musterbrief (PDF-Datei) für Anfragen an Auskunfteien herunterladen um sich über Ihre aktuelle Bonitätseinstufung zu informieren.

Eine faire und individuelle Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit erhalten Sie in jedem Fall wenn Sie bei Bon-Kredit einen Kreditantrag stellen, es fallen auch keine Kosten an, falls Sie sich doch nicht für das Kreditangebot entscheiden möchten. Klicken Sie hier für einen kostenlosen Kreditantrag.