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Neue Regelung zum Bonitäts-Scoring ab 01.04.2010

Mittwoch, 31. März 2010

Auf eine neue Regelung weist der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hin. Ab dem 01.04.2010 gilt das neue Auskunftsrecht zu Bonitätsbewertungen. Diese Regelung betrifft Unternehmen, die Informationen über die potenzielle oder tatsächliche Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen sammeln oder verkaufen, eines der bekanntesten davon, dürfte die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sein. Sie müssen in allgemein verständlicher Form und einzelfallbezogen über das Zustandekommen von Scoring-Werten informieren. Dadurch haben betroffene Personen zukünftig die Möglichkeit Berechnungsfehler zu finden und korrigieren zu lassen.

Ab dem Stichtag müssen die Auskunfteien Anfragen zum Scorewert einmal im Jahr kostenlos beantworten. Der vzbv-Vorstand Gerd Billen erklärt dazu: “Verbraucher sollten von ihrem Recht regen Gebrauch machen”.

Bereits im Jahr 2008 hatten Verbraucherschützer in einer Studie beim Einsatz von Scoring-Verfahren Willkür festgestellt. Sie können beim Bundesverband der Verbraucherzentralen einen Musterbrief (PDF-Datei) für Anfragen an Auskunfteien herunterladen um sich über Ihre aktuelle Bonitätseinstufung zu informieren.

Eine faire und individuelle Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit erhalten Sie in jedem Fall wenn Sie bei Bon-Kredit einen Kreditantrag stellen, es fallen auch keine Kosten an, falls Sie sich doch nicht für das Kreditangebot entscheiden möchten. Klicken Sie hier für einen kostenlosen Kreditantrag.